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Rechtsratgeber: Musikrechte fĂĽr Filme II

Wer mit fremder Musik untermalte Bilder oder Videos öffentlich vorfĂĽhrt oder ins Internet stellt, benötigt grundsätzlich die Zustimmung der jeweiligen Rechte-Inhaber der Musik. Allein damit ist es meist aber nicht getan. FĂĽr die öffentliche VorfĂĽhrung oder das Zugänglichmachen der Musik im Internet fällt eine GEMA-GebĂĽhr an. VIDEOAKTIV hat dazu den passenden Rechtsratgeber online gestellt. Längst aber haben sich im Internet Portale fĂĽr ...  
 

Längst aber haben sich im Internet Portale für GEMA-freie Musik etabliert. Auf diesen Seiten erhält der Kunde nach dem bezahlen einer Pauschale die Rechte das gekaufte Musikwerk zu nutzen. Und das auf eine günstigere und unkompliziertere Art und Weise, als man es von der GEMA kennt.

Welche Lizenzen und gebĂĽhren hierbei zu beachten sind, zeigt Ihnen der zweite Teil unseres Rechtsratgebers zur musikalischen Untermalung von Filmen beziehungsweise Dia-Shows, den Sie hier finden.

Aktuelle Rechtsratgeber:

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Rechtsratgeber: Event-Filmer

(cmö)
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Musikbörsen: Im Internet bieten zahlreiche Produktionsfirmen, Tonstudios und Soundtrack-Designer GEMA-freie Musik zur Nachvertonung
an. Aber aufgepasst: Viele Angebote sind nur
für Amateurfilmer nutzbar, aber nicht für den professionellen Einsatz. (Bild © gemalos.de)