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Drohnenführerscheine: erste EU-Lizenzen laufen Ende des Jahres aus

| Joachim Sauer

Seit der Einführung der Drohnenführerscheine A1, A2 und A3 sowie des STS-Fernpilotenzeugnis 2020 sind ebenjene fünf Jahre gültig. Wer hohe Kosten vermeiden will, sollte diese rechtzeitig verlängern.

Wie das Fachportal Drohnen-Camp berichtete, ist eine verpasste Verlängerung des eigenen Kenntnisnachweises mit deutlichen Mehrkosten verbunden. Beispielsweise kann der „große Führerschein“, das Fernpilotenzeugnis A2, nach Fristablauf nur komplett neu erworben werden mit entsprechender Prüfung. Bei rechtzeitiger Verlängerung innerhalb der Gültigkeit reicht hingegen eine günstigere Auffrischungs-Schulung bei einer anerkannten Prüfstelle.

Auch für Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm wie der Mini 5 Pro hilft es, einen Kenntnisnachweis zu machen, um die Drohne freier fliegen zu können.

Die „kleinen“ Kenntnisnachweise A1 und A3 sind hingegen jederzeit verlängerbar. Dies geht via Online-Prüfung, deren Inhalt 40 Multiple-Choice-Fragen umfasst. Zum Bestehen reicht eine Quote von mindestens 75 Prozent richtiger Antworten. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Drohnenführerscheine hat Drohnen-Camp in einer eigenen Übersichtseite zusammengestellt, welche wir unten verlinkt haben.

Bildquellen: MEDIENBUREAU