Antigravity A1 im Test: Der 360-Grad-Angriff auf DJI
| Joachim Sauer
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Mit der A1 bringt Antigravity seine erste Drohne auf den Markt. Hinter der neuen Marke steht die 360-Grad-Kompetenz von Insta360 – und genau die prägt das Konzept. Aber wie gut sind die 360-Grad-Videos und wie fliegt sich die erste Drohne des DJI-Widersachers?
IM TEST: Antigravity A1, 1399 Euro („derzeit“ 999 Euro) getestet im Antigravity A1 Explorer Bundle, 1599 Euro („derzeit“ 1279 Euro)
Wenig überraschend steigt Antigravity mit einer 360-Grad-Drohne in den Markt ein. Zwei gegenüberliegende Kameras erfassen die komplette Umgebung – lassen aber zuverlässig die Drohne mit ihren vier Rotoren aus dem Blick. Der immersive Blick soll nicht nur Videobegeisterte bedienen – mit der Videobrille und einer Faust-Fernbedienung, mit der man den Zielpunkt für den Flug anvisiert bekommt der Pilot schon fast den Eindruck selbst im Flieger zu sitzen. Gleichzeitig ist so ein besonders intuitives Fliegen möglich – also durchaus etwas für Flugeinsteiger, wobei es hier die klare Besonderheit gibt: Im Gegensatz zur direkten Konkurrenz von DJI, bei der man für die Avata 360 einen Kenntnisnachweis benötigt, kann man die Antigravity A1 mit den Standardakkus einfach so abheben lassen. Das ist ein echter Wettbewerbsvorteil – wobei man dennoch ein paar Regeln beachten muss.
Im Praxistest überzeugt die A1 mit sehr guter Bildstabilisierung (auch bei starkem Wind), einfacher Steuerung und vergleichsweise geringer Geräuschentwicklung. Die Aufnahmen sehen durchaus beeindruckend aus.
STARTREGELN
Mit der Antigravity A1 und ihren Vision Goggles braucht man im Freien grundsätzlich eine zweite Person als Beobachter. Denn fliegen darf man Drohnen prinzipiell nur auf Sicht – und diese ist mit der Goggles nicht gegeben. Die zweite Person muss die Drohne als ständig mit eigenen Augen sehen, neben dem Piloten stehen und ihn unmittelbar vor Gefahren warnen können. Die Gewichtsklasse unter 250 Gramm (C0) bringt also einige Erleichterungen, ist aber kein Freifahrtschein. So benötigt die A1 wie jede andere Drohne eine Betreiberregistrierung beim LBA und die Betreiber-ID muss an der Drohne angebracht sein. Ebenfalls verpflichtend ist die Haftpflichtversicherung. Zudem ist bei der C0-Klasse die technische Höhenbegrenzung grundsätzlich auf 120 m über dem Startpunkt beziehungsweise über dem nächstgelegenen Boden begrenzt. Ebenso bleibt es dabei, dass Flugverbotszohnen zum Beispiel an Flughäfen und Krankenhäusern tabu sind und die A1 wie jede andere Drohne mit Kamera nicht über fremden Wohngrundstücken fliegen darf. Vorteile hat man dagegen, weil ein gelegentlicher Überflug einzelner unbeteiligter Personen rechtlich möglich ist – wenn auch möglichst kurz und vorsichtig. Nicht erlaubt bleibt der Flug über Menschenansammlungen, außerdem ändern 249 g nichts am Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten. Wer sich den größeren Akku leistet, landet zudem automatisch statt in der A1 in der C1-Klasse mit dann geänderten Regeln.
Die Antigravity A1 muss, wie alle anderen Drohnen auch, erst mal ein Update machen, bevor sie abhebt. Die Verkopplung der drei Komponenten aus Brille, Fernsteuerung und Drohne klappt stressfrei.
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