Europa macht den Filmern das Leben schwer, denn mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, verändern sich die Spielregeln für Aufnahmen von Personen. Doch was hat Datenschutz mit Bildrechten zu tun und was ändert sich wirklich?
Im TV oft zu sehen: Ausschnitte aus YouTube-Videos in redaktionellen Beiträgen mit der Einblendung „Quelle: YouTube”. Reicht diese Angabe, um YouTube-Videos verwenden zu können? Antworten gibt´s in diesem neuen Rechtsratgeber aus unserer Serie "Alles, was recht ist".
Wann darf ich Personen ungefragt aufnehmen? Die Frage taucht in dieser Kolumne und allgemein bei Veranstaltungen und Festlichkeiten immer wieder auf. Unser kleiner Leitfaden erklärt, wie man rechtliche Probleme umschifft.
Die feucht fröhliche Faschingszeit steht kurz bevor und natürlich ist bei vielen auch der Camcorder respektive die Kamera mit dabei. Schließlich sind die aufwendigen Verkleidungen teils ein wahrer Hingucker. Doch sorgt eine Kostümierung alleine dafür, dass man das Persönlichkeitsrecht außer Kraft ist? Eher nicht, meint Fachanwalt Mathias Straub, der für diesen neuen VIDEOAKTIV-Rechtsratgeber wieder einmal die passende Rechtsberatung parat hat.
Auf Wettkämpfen filmen und den Verlauf dokumentieren – das machen viele, ohne groß darüber nachzudenken. Aber wie sieht es mit dem Persönlichkeitsrecht der Sportler aus? VIDEOAKTIV erklärt die Sachlage anhand eines neuen Rechtsratgebers.
Rechteinhaber gehen gegen die Verletzungen ihrer Urheberrechte häufig mit außergerichtlichen Abmahnungen vor. Was Sie in diesem fallen tun können und sollten, verrät Ihnen VIDEOAKTIV in diesem neuen Rechtsratgeber.
Darf man bei einer Veranstaltung filmen und davon ausgehen, dass die Besucher damit einverstanden sind? Unter gewissen Umständen ja. VIDEOAKTIV erklärt die Details in einem neuen Rechtsratgeber.
Dürfen Kinder oder öffentliche Bedienstete einfach so aufgenommen werden? Oder ist eine Aufnahme selbst ohne Veröffentlichung schon unrecht? In diesem Rechtsratgeber bekommen Sie die Antworten.
Wer entdeckt, wie seine Videos von anderen ungefragt verwendet werden, hat Anspruch auf Unterlassung und Erstattung der Anwaltskosten – und auf Schadensersatz.
Wer Aufnahmen findet, die durch Dritte ungefragt verwendet werden, hat, wie im vorhergegangenen Rechtsratgeber erklärt, Anspruch auf Unterlassung und Erstattung seiner aufgewendeten Anwaltskosten. Doch er hat auch das Recht auf Schadensersatz.. VIDEOAKTIV klärt den erweiterten Anspruch bei Bilderklau im Internet in einem neuen Wissen-Recht-Artikel.
Das Internet verliert nichts. Inhalte, die einmal online waren, tauchen oft an anderen Stellen ebenfalls auf. Welche Ansprüche haben Filmer, wenn so ihre Bildrechte verletzt werden? VIDEOAKTIV beleuchtet diese Frage im neuen Rechtsratgeber und gibt Auskunft über die Lage beim Bilderklau im Internet.
Viele unserer Leser wissen aus einem unserer letzten Rechtsratgeber, dass das Filmen von fremden Gebäuden und erst recht von Personen rechltich nicht unbedenklich ist. Doch wie sieht es bei Tieren aus, die sich in fremdem Besitz befinden? VIDEOAKTIV beleuchtet diese Frage im neuen Rechtsratgeber und gibt Auskunft über den rechtlichen Status von Tieren.