VIDEOAKTIV-Newsletter Nr. 905 – Drohnentest: HoverAir Aqua – die Drohne für Wassersport
Liebe Leserinnen und Leser,
Wasser ist eigentlich der Feind jeder Drohne. Bis jetzt, denn HoverAir respektive ZeroZero Robotics wirbt für die Aqua, die laut eigener Aussage erste Drohne speziell für den Einsatz auf dem Wasser entwickelt zu haben. Die Aqua mit 4K-UHD-Kamera und einem Gewicht von unter 250 Gramm soll dabei nicht nur unempfindlich gegenüber Wasser sein, sondern auch von Seen und Teichen aus starten und dort wieder landen können. Diese in der Branche derzeit einzigartigen Eigenschaften lässt sich HoverAir aber auch bezahlen und verlangt 1.300 Euro für das günstigste Paket. Im Vergleich dazu bietet Branchenprimus DJI mit Neo 2 oder Lito X1 die gleiche Auflösung sowie FPV—Eigenschaften für einen Bruchteil des Preises an – müssen dafür aber immer „im Trockenen“ bleiben. Lohnt sich also der Aufpreis für die Wasserdrohne? Das testeten wir am und auf dem Boden- sowie dem Oberitalienischen Comersee.
Wer Content produziert, der macht dies inzwischen meist auch mit „etwas“ Leistung durch KI. Genau dafür hat die EU aber inzwischen klare Regeln aufgestellt und verlangt die Kennzeichnung von Inhalten, die mittels KI generiert oder modifiziert wurden und stellt dafür entsprechende AI-Label bereit. Stellt sich die Frage, was das bringen soll, denn die KI zieht zusehends in Schnittwerkzeuge ein, so zum Beispiel in die CyberLink Power Director Suite, die nun mittels KI-Agenten Videos und Fotos bearbeiten kann. Und auch bei Adobe wird der Schnitt immer mehr unterstützt durch KI – unter anderem in der Premiere-App, die es nun auch für Android-Geräte gibt. Apropos: Wer KI-Leistung nicht in die Cloud auslagern sondern lokal bei sich ausführen will oder muss – der braucht reichlich Leistung – meist mehr als man im Laptop hat. Deshalb bietet Sonnet nun die Breakaway Box 850 an, in der man eine Hochleistungsgrafikkarte stecken und somit dem lokalen Rechner zu mehr (KI-)Leistung verhelfen kann.
Man merkt schon: Das Thema KI lässt die Branche auch weiterhin nicht los – aber um eine Antwort zu liefern: Wer mit Hilfe von KI einen Videoschnitt macht, wird den Film dennoch nicht kennzeichnen müssen – denn nach derzeitiger Auslegung hat die Filmschaffenden damit immer noch die redaktionelle Überprüfung in der Hand. Wer dagegen Bilder einzelne Szenen KI-generieren lässt muss diese entsprechend kennzeichnen…
… bleib einfach dran
Dein VIDEOAKTIV-Team













