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KI-Kennzeichnung: Drei EU-Symbole für AI-Einsatz 

| Joachim Sauer

Neue Symbole unterscheiden vollständig erzeugte und teilweise veränderte Medien. Für Redaktionen bleiben Ausnahmen und Prüfpflichten relevant.

Seit dem 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten des europäischen AI Acts für bestimmte KI-Inhalte. Nach der Einordnung des TÜV-Verbands muss erkennbar sein, wenn Menschen mit einem KI-System kommunizieren oder wenn täuschend echte Bilder, Videos und Tonaufnahmen künstlich erzeugt oder verändert wurden. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse greift die Kennzeichnungspflicht demnach, wenn sie ohne inhaltliche Prüfung durch eine Redaktion veröffentlicht werden. Neben sichtbaren oder hörbaren Hinweisen sind maschinenlesbare Markierungen vorgesehen, etwa Metadaten oder digitale Wasserzeichen. Die EU-Kommission stellt dafür drei freiwillig nutzbare Symbole bereit: Das Basic AI Icon weist allgemein auf den Einsatz von KI hin, Fully AI-Generated kennzeichnet vollständig synthetische Inhalte und Partially AI-Modified teilweise veränderte Vorlagen. Freiwillig ist die Nutzung dieser konkreten Icons, nicht die gesetzliche Transparenzpflicht. Hinweise sollen bei der ersten Wahrnehmung erscheinen und barrierefrei gestaltet sein, bei Videos oder Audiodateien also frühzeitig sichtbar beziehungsweise hörbar werden.

Mit drei Symbolen will die EU dabei helfen KI-Inhalte klar zu kennzeichnen - deren Einsatz ist aber freiwillig. Die Kennzeichnungspflicht ist dagegen nicht freiwillig sondern Pflicht. Apropos: Das Bild ist mit KI generiert. 

Interessant ist die Einschätzung, dass eine redaktionelle Prüfung bei KI-erstellten Texten die sichtbare Kennzeichnung entbehrlich machen kann – immer vorausgesetzt, dass Menschen den Inhalt prüfen, überarbeiten und die Veröffentlichung verantworten. Auch rein unterstützende Standardbearbeitung ohne wesentliche Inhaltsänderung, etwa eine automatische Fotooptimierung, und die natürlich die private Nutzung fallen laut TÜV-Verband nicht unter dieselben Offenlegungspflichten. Ein KI-Label bewertet außerdem weder Wahrheit noch Glaubwürdigkeit eines Beitrags. Der Vorbehalt gegenüber KI ist groß: In einer TÜV-Umfrage sagten 91 Prozent, generative KI erschwere die Unterscheidung zwischen echten und manipulierten Inhalten; 51 Prozent hielten bereits KI-Inhalte für echt. Die Erläuterungen und EU-Symbole sind kostenlos verfügbar. Die Pflichten gelten seit dem 2. August 2026; für die maschinenlesbare Markierung älterer Systeme nennt der TÜV-Verband eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

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