Ratgeber: Filmen im Ausland – so gelingt der Dreh in Übersee - Equipment, Drohne und Fazit
Seite 3 von 3: Equipment, Drohne und Fazit
EQUIPMENT
Möchte man sich hohe Transportkosten sparen, führt nichts um variabel einsetzbares Equipment herum. Daher bleibe ich bei der Hauptkamera beim guten alten Camcorder, in meinem Fall dem Canon XF705. Natürlich gibt es großformatige Kompaktkameras à la Sony A7S und Co, mit dem Canon-Henkelmann bin ich jedoch in nahezu jeder Situation in der Lage, ein schönes Bild zu kreieren und muss nicht auf XLR-Anschlüsse und interne ND-Filter verzichten. Ein „Film-Look“ ist bei Dokumentationen nicht so wichtig, wer dennoch nicht darauf verzichten möchte, rate ich zu kompakten Camcordern mit Wechselobjektiven wie beispielsweise Canons Cinema-Serie (C70 bis C500 je nach Budget) oder Sonys FX-Serie (ab der FX6, FX3 und FX 30 verfügen über keine internen ND-Filter). Daneben habe ich noch eine kleine Kamera dabei, mit der ich auch in Nationalparks filmen darf, ohne dafür extra bezahlen zu müssen. In meinem Fall ist das aus denselben Gründen eine Canon XF405, doch je nach persönlicher Präferenz stehen einem hier alle Kamera-Möglichkeiten offen. Mit der kleinen Kamera kommt man locker als Tourist durch, sobald aber ein Stativ ausgepackt wird, das ein bisschen professionell aussieht, sieht es schon wieder anders aus.

Wer wenig und noch dazu kleines Equipment verwendet, kann in vielen Fällen als Tourist durchgehen und von entsprechender Narrenfreiheit profitieren. Unwissenheit schützt aber nicht vor Strafe - wer sich unsicher ist und etwaige Unannehmlichkeiten vermindern will, wählt lieber den offiziellen und sicheren Weg.
Ob Privatdreh oder nicht: falls die Parkpolizei vorbeikommt, führt fast nichts an Erklärungen vorbei. Auch hier bitte freundlich bleiben! Für mich gehört zudem eine Drohne zur festen Ausrüstung, deren Bildqualität mindestens auf dem Niveau einer Mini 4 Pro liegen sollte. Ist das gesamte Drehbesteck kompakt genug und gehört einem dazu noch selbst, kann man es als Privatequipment einführen. Wird es beispielsweise durch eigenes Licht zu umfangreich oder handelt es sich um Leihequipment mit den Kennzeichnungen des Verleihs, führt natürlich nichts an einer gewerblichen Nutzung und den entsprechenden Auflagen des Landes vorbei.

Der Vorteil von Camcordern gegenüber Digitalkameras ist die höhere Flexibilität. Dadurch, dass man auf viel Zubehör verzichten kann, spart man trotz der größeren Maße Platz.
DROHNE
Kompliziert wird es mit Drohnen, wo jedes Land ganz eigene, oft komplizierte Gesetze hat. Bei Drohnen muss nicht selten auch beim Militär und/oder bei den Luftfahrtbehörden eine behördliche Genehmigung eingeholt werden, häufig auch eine eigene, für das jeweilige Land gültige Fluglizenz für Drohnen. Selbst in Thailand, einem sehr offenen Land, was Drohnenflüge betrifft, braucht man zwingend eine solche Fluglizenz. Auch für kleine Drohnen. Zwar wird nur selten kontrolliert, wenn aber doch, ist die Drohne weg und oft genug auch die Aufenthaltsgenehmigung für den Piloten. Es gibt auch Länder, die Drohnen komplett verbieten, dazu gehören fast alle arabischen Länder, dort muss man seine Drohne bei der Einreise oft abgeben und bekommt sie erst nach der Ausreise wieder ausgehändigt. Das ist nervig und kostet in der Regel auch viel Zeit. Wer nicht weiß, ob eine Drohne in das jeweilige Land eingeführt werden darf, erkundigt sich auch hier vorher auf den Botschaften oder eben beim Touristboard, wie oben beschrieben, spätestens aber vor dem Zoll am Flughafen, dort gibt es immer eine Auskunftsstelle. Fragen kostet nichts und man geht der Gefahr aus dem Weg, dass die Drohne eventuell beschlagnahmt wird. Hier hilft auch Google schnell weiter, für fast jedes Land der Welt gibt es Informationen.

Wer spektakuläre Luftaufnahmen machen will, kommt um eine Drohne nicht herum. Das ist jedoch mit besonderen Auflagen verbunden, in einigen Ländern sind Drohnenflüge ganz verboten.
Bei Drohnenflügen muss man immer auf Sperrzonen achten, beispielsweise um Flughäfen, Nationalparks oder Militärgelände. Ist das Fliegen am Drehort verboten, hebt die Drohne in der Regel gar nicht erst ab, oder man muss via Internet die Verantwortung für den bevorstehenden Flug übernehmen. Erst nach der erfolgten Zusage, dass man Verantwortung übernimmt, startet das Fluggerät. Auch bei Drohnenflügen gilt es, die Privatsphäre anderer Menschen zu beachten. Deshalb greife ich gerne zur DJI Mavic 3 Pro beziehungsweise der Mavic 3 Pro Cine. Diese obliegt mit ihrem Gewicht oft speziellen Regeln, beispielsweise darf man sie in Deutschland und der EU nur mit dem „großen“ Drohnenführerschein fliegen. Dafür kann ich mit ihren drei Kameras ohne Probleme nah an Objekte herankommen, ohne die Drohne in unmittelbarer Nähe haben zu müssen.

Golfplätze sind Privatgelände und gehören dem Eigentümer. Wer dort Luftaufnahmen anfertigen will, muss zusätzlich zu den Auflagen des Landes noch das Einverständnis des Eigentümers.
FAZIT
Für Drehs im Ausland gilt dasselbe wie in vielen Dingen des Lebens: Vorbereitung ist das halbe Leben! Wenn man sich vor dem Dreh mit Gesetzen und Auflagen des jeweiligen Landes auseinandersetzt, steht einem ruhigen Dreh zumindest von behördlicher Seite eigentlich nichts mehr im Weg. Beachten sollte man dabei aber immer, dass Behörden und Ämter oft nur langsam arbeiten, weshalb man früh genug mit der Drehplanung anfangen sollte. Gerade mit den Gesetzen für Drohnen sollte man sich intensiv auseinandersetzen, welche in vielen Ländern sehr restriktiv sind oder Drohnenflüge sogar ganz verbieten. Zwangsläufig sind die Kosten meistens höher als bei Drehs im Inland, mit kluger Equipmentwahl lässt sich jedoch zumindest beim Gepäck sparen. Ist man nett, freundlich und zuvorkommend und respektiert vor allem die Privatsphäre anderer Personen, bekommt man nicht selten einzigartige Bilder und Einblicke in die verschiedensten Ecken unserer Welt.
Autor: Martin Gremmelspacher, Jonas Schupp / Bilder: Pixabay, Martin Gremmelspacher, Joachim Sauer, Jonas Schupp MEDIENBUREAU
Viele weitere spannende Themen, Tests und Ratgeber gibt
Autor: |
Bildquellen: |