Marken im Bild
Das gilt auch dann, macht die Marke das eigentliche Motiv des Fotos aus. Anders als im Urheberrecht ist im Markenrecht nicht etwa die Vervielfältigung der fremden Marke verboten, sondern die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen mit der fremden Marke. Das bedeutet für Filmer und Bildagenturen aber nicht, dass sie sich im Umgang mit fremden Marken vollkommen sorglos verhalten dürfen. Denn die spätere Verwendung der Aufnahmen kann unter Umständen doch problematisch sein. Ein Beispiel: In einem Werbefilm für Parfüm kommen dominant und dauerhaft immer wieder die Karosserie, der Schriftzug und das Logo von Porsche zum Einsatz.
Hier kann und wird für eine große Zahl von Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass es sich um ein Produkt von Porsche oder in Lizenz von Porsche handelt – damit „sattelt" der Parfümhersteller auf einem bestehenden Image auf und „beutet" damit die Marke aus – eine Markenverletzung.


Ähnliches kann gelten, lässt sich ein Steuerberater vor dem Firmenschild einer großen Steuerberatungsgesellschaft ablichten und bindet dieses Video auf seiner Web-Seite prominent ein. In beiden Fällen ist das Filmen – zumindest aus markenrechtlicher Sicht – erlaubt, nicht aber die Verwertung in einer bestimmten Art und Weise. Das Bild der Hauswand mit der Mc- Donalds-Werbung kann unproblematisch beim nächsten Film gezeigt oder zur Illustration einer Reportage verwendet werden, in einem Werbefilm für ein Restaurant sollte es aber besser nicht auftauchen.