Der Darstellervertrag
Der Darstellervertrag soll für beide Seiten Rechtssicherheit im Hinblick auf die weitere Verwertung und die näheren Umstände des Sets schaffen. Dabei stehen sich unterschiedliche Interessen gegenüber. Der Produzent beziehungsweise sein Auftraggeber wird regelmäßig ein Interesse daran haben, die entstandenen Aufnahmen möglichst umfassend verwerten zu können. Wichtig für beide Seiten ist die Frage der Dauer der Arbeiten am Set und des zu zahlenden Honorars. Aus Sicht der Darsteller ist neben der Vergütung vor allem wichtig, vorab zu klären, welcher Art die geplanten Aufnahmen sind und inwieweit die weitere Verwertung der entstandenen Aufnahmen von ihrem Einverständnis abhängt. Für professionelle Darsteller ist es wichtig, dass die Aufnahmen und das Filmgenre dem eigenen Image entsprechen und sie nicht in einer unvorteilhaften Pose oder Situation zeigen. Daher ist es durchaus üblich, dem Model vertraglich ein Mitspracherecht bei der Veröffentlichung – regelmäßig in Form eines Ablehnungsrechts – einzuräumen.

Vereinbarung: Vor den Aufnahmen sollte ein Vertrag über die weitere Verwertung der Filmaufnahmen geschlossen werden. (Rolf van Melis / pixelio.de )

Dazu ist erforderlich, dass sowohl das Model/der Darsteller als auch der Produzent beziehungsweise der Auftraggeber eindeutig bezeichnet werden. Der Vertrag kann unmittelbar zwischen dem Produzenten und dem Model zustande kommen. In der Praxis kommt es aber auch häufig vor, dass Model und Kameramann von einem bestimmten Auftraggeber gebucht werden. In diesem Fall kommt der Vertrag zwischen dem Model und dem eigentlichen Auftraggeber zustande.Beispiel: Zwischen Frau Maximiliana Musterfrau [Adresse] (nachfolgend als Model bezeichnet) und Fotograf Max Mustermann [Adresse] (nachfolgend als Fotograf bezeichnet) kommt durch die Unterschrift beider Parteien der nachfolgende Modelvertrag zustande.
2. Der Vertrag sollte eine Regelung über die Art der Aufnahmen, gegebenenfalls unter Angabe der dabei zu tragenden Kleidung und der jeweiligen Örtlichkeit enthalten.
Beispiel: Die Dreharbeiten finden am 22. Juni 2009 in den Räumlichkeiten der Filmproduktion Filmfirma, Musterstraße, 12 345 Musterstadt statt. Es werden Aufnahmen in eleganten Business-Anzügen zu Werbezwecken angefertigt. Die Kleidung wird von der Produktion gestellt.
3. Kern des Vertrags ist die Rechtseinräumung an die Produktion beziehungsweise sonstigen Auftraggeber. Erst diese Klausel ermöglicht es, die Aufnahmen zu verwerten.
Beispiel: Das Model räumt der Produktion das unwiderrufliche und zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Verwertung der hergestellten Aufnahmen in körperlicher und unkörperlicher Form zu jedem beliebigen Zweck ein. Die Produktion hat das Recht, dieses Recht ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.Die Rechtseinräumung gilt nur für Aufnahmen, die das Model ausdrücklich zur Verwertung freigegeben hat. Es darf die Freigabe nicht ohne sachlichen Grund oder sonst treuwidrig verweigern.


In dieser Klausel sollten dann über diese allgemeine Rechtseinräumung hinaus konkret der Umfang und Zweck der Veröffentlichung klargestellt werden. Dieser Punkt ist besonders wichtig, wenn es sich um Aufnahmen handelt, die in einem erotischen Kontext erscheinen sollen. Aber auch eine geplante Verwertung zu Werbezwecken sollte ausdrücklich aufgeführt werden. Die Klausel kann um eine Regelung über die Nennung des Namens des Models ergänzt werden.
4. Häufig räumt die Produktion im Gegenzug dem Model urheberrechtliche Nutzungsrechte an den entstandenen Bildern für die Eigenwerbung ein.
Beispiel: Das Model ist berechtigt, die im Rahmen der Filmproduktion entstandenen Aufnahmen zur Eigenwerbung im Rahmen einer Präsentation sowie auf der eigenen Web-Seite unter Nennung des Namens des Kameramanns zu verwenden. Die Produktion räumt dem Model insoweit das zeitlich unbeschränkte nicht ausschließliche Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
Diese Rechte können natürlich auch weiter oder enger gefasst werden. Die oben dargestellten Klauseln sind nur als Beispiele dafür zu verstehen, wie ein Modelvertrag gestaltet sein kann. Vertragsmuster können einen den jeweiligen Bedürfnissen der Parteien angepassten Vertragstext nicht ersetzen. Entscheidend ist die Rechtseinräumung unter Ziffer 3. Hier wird die Reichweite der Einwilligung des Models in die Verwertung der Bilder bestimmt. Bei minderjährigen Models ist darauf zu achten, dass die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.(Christopher Langlotz/jos)

