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Lizenzrechte MPEG LA: Lidl und Aldi in der Pflicht

| Joachim Sauer | Zubehör
Die MPEG LA setzt zumindest was die Nutzung von MPEG2 angeht nun auch in Deutschland noch mal ein Zeichen. Aldi und Lidl werden vor das Landgericht Düsseldorf gezerrt. Wer Geräte unter einem eigenen Markennamen auf den Markt bringt muss nach Ansicht der MPEG LA Lizenzgebühren bezahlen. ACHTUNG: Dieser Text wird ausschließlich im Topnews-Teaser auf der Startseite angezeigt. Daher am Besten einen Teil des untenstehenden Haupttextes kopieren und hier eingefügen. Nicht fett formatieren. Bitte so arbeiten, dass der graue Rahmen erhalten bleibt. Außerdem den letzten Satz unterbrechen und drei Punkte einfügen ...


Aldi Süd und Nord trifft dies wegen der Hausmarke Tevion, Lidl ist mit dem Namen SilverCrest (zum Beispiel hier) vertreten. Für Computer, Settopboxen, DVD- und Blu-ray-Player aber auch Camcorder die mit diesen Namen vermarktet werden müssten nach Auffassung der MPEG LA eigene Lizenzabkommen getroffen und bezahlt werden. Damit nimmt die MPEG LA deutlich Stellung was auch bei der viel diskutierten Lizenzproblematik etwas klärt: In erster Linie sind die Hersteller und Markeninhaber gefordert. Ähnliches klingt auch in den Stellungnahmen von Panasonic Broadcast, Sony und JVC Professional an. (jos) Pressemeldung MPEG LA: MPEG LA./.Aldi und Lidl Macht in Deutschland Druck: zerrt Aldi und Lidl vor den Kadi.     Forumthemen VIDEOAKTIV-Foren | Neueste Beiträge | Jetzt anmelden

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