Onlineverkauf: Einheitliche EU-Regelung
Händler die beispielsweise die Käufer nicht über das 14 Tägige Widerrufsrecht belehren müssen sogar eine Frist von einem Jahr einhalten. Künftig wird immer der Verbraucher die Kosten der Rücksendung der Waren nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen unabhängig von dem Wert der Waren tragen. Der Onlinehändler ist spätestens seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 zur Übernahme der Hinsendekosten verpflichtet.
Eine für den Verbraucher positive Änderung ist die Pflicht für Händler, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs den Kaufpreis zurückzuerstatten. Bisher hat der Händler dazu noch 30 Tage Zeit. Ebenso muss der Onlinehändler zukünftig immer innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages die Waren an den Kunden liefern. Ansonsten hat der Kunde die Möglichkeit, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Die Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber steht nach der erforderlichen Zustimmung durch den europäischen Ministerrat noch bevor. „Die geplanten Neuregelungen erleichtern für den deutschen Onlinehandel die Möglichkeit, auch über die Grenzen hinaus Waren zu verkaufen, ohne die unterschiedlichen Widerrufsfristen der einzelnen Länder beachten zu müssen", äußerte Rechtsanwalt Rolf Albrecht aus der Kanzlei volke2.0 als Berater von national und international tätigen E-Commmerce-Unternehmen.
(jos) Link: www.volke2-0.de


Onlinehandel: Künftig gibt es für Händler in ganz Europa einheitliche Regeln und einen verbesserten Verbraucherschutz, insbesonders was die Rückerstattung von Zahlungen angeht.
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