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Rechtsratgeber: Kunst im Bild

| Joachim Sauer | Intern
Wer urheberrechtlich geschützte Kunstwerke abfotografiert oder abfilmt, benötigt für die Veröffentlichung häufig die Zustimmung des Künstlers. Werke der bildenden Kunst, seien es Gemälde oder Plastiken, sind in aller Regel zugunsten des Künstlers urheberrechtlich geschützt. Der urheberrechtliche Schutz erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Schnell ist es passiert, dass man ...  


  Schnell ist es passiert, dass man versehentlich ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk mit gefilmt hat. Jedoch gibt es ein paar Voraussetzungen unter denen Sie keine Zustimmung des Künstlers einholen müssen. Alles wichtige was es über das Thema Kunst im Bild noch zu erfahren gibt, können Sie in diesem Rechtsratgeber nachlesen. In unserer Rubrik Praxis&Technik finden Sie inzwischen übrigens neun Rechtsratgeber - wir bauen diese Serie rund ums Recht der bewegten und stehenden Bilder kontinuierlich weiter aus. (cmö) Link zum Ratgeber: Kunst im Bild Kunst im Bild: Wer Kunstwerke filmt benötigt für die Veröffentlichung häufig die Zustimmung des Künstlers. Wie ist das also mit dem Hundertwasserhaus in Wien? Wir erklären es im Rechtsratgeber.

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