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Rechtsratgeber: Nutzungs-Vereinbarungen

| Joachim Sauer | Intern
Jede Film- oder Fotoaufnahme ist mit ihrer Entstehung urheberrechtlich geschützt. Wer sie also nutzen will, muss dafür mit dem Urheber eine Vereinbarung treffen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Aus dem Urheberrechtsgesetzes ergibt sich, dass der Urheber in jedem Fall das alleinige Recht darüber hat, wer seine Film- oder Fotoaufnahmen auf welche Weise verwenden darf. In unserem Rechtsratgeber erfahren Sie alles was Sie über das Thema zu wissen brauchen: ...  


  In unserem Rechtsratgeber erfahren Sie alles was Sie über das Thema zu wissen brauchen: Wie Lizenzen und Lizenzvertrag aussehen können, oder was es mit dem Nutzungsumfang auf sich hat. Dazu geben wir klare Hinweise wie wasserdichte Formulierungen aussehen sollten. (cmö) Link zum Rechtsratgeber: Nutzungs-Vereinbarungen Nutzung festgelegt: Wer kommerziell arbeitet sollte als Urheber oder Auftraggeber mit einem Vertrag die Rechte an den Aufnahmen, egal ob Fotos oder Film, festlegen. (Bild: © Gerd Altmann / www.pixelio.de)

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