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Alles was recht ist: Was tun beim Videoklau?

| Intern
Sie haben ein Video mit kommerziellem Hintergrund produziert, es auf YouTube geladen und entdecken dieses schließlich bei einem anderen YouTube-Kanal oder einer anderen Homepage? Was Sie in rechtlicher Hinsicht dagegen tun können, lesen Sie im neuen Rechtsratgeber.


Das digitale Zeitalter hat viele Vorteile, keine Frage – doch gerade in rechtlicher Hinsicht wissen viele nicht, was sie mit fremdem Bild- wie Videomaterial anstellen dürfen. Im Umkehrschluss sind sich aber auch viele Filmer und Fotografen nicht immer sicher, was sie bei einer eventuellen Urheberrechtsverletzung für Maßnahmen einleiten können.

Fakt ist: Wer entdeckt, wie seine Videos von anderen ungefragt verwendet werden, hat Anspruch auf Unterlassung und Erstattung der Anwaltskosten – und auf Schadensersatz.

Was genau das bedeutet, erklären wir in diesem neuen Rechtsratgeber aus unserer Serie „Alles was recht ist“.

Rechtsratgeber: erweiterte Ansprüche nach dem Videoklau

Newsübersicht - InternCamcorder-Vergleich

Link zum Ratgeber: VIDEOAKTIV - Rechtsratgeber  
videoaktiv youtube kanal web Entdeckt man seine eigenen Videos ungefragt auf einem anderen YouTube-Kanal oder einer anderen Homepage, kann man rechtliche Schritte einleiten. Welche, erfahren Sie hier. Bilderrecht pt Rechtsratgeber: erweiterte Ansprüche nach dem Videoklau