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Ratgeber: Bilderklau im Internet - erweiterte Ansprüche

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Schaut man sich auf YouTube und anderen Videoportalen um, findet man nicht selten die gleichen Videos und Bilder auf unterschiedlichen Nutzer-Kanälen. Der zweite Teil unserer Rechtsratgeber-Serie zum "Bilderklau im Internet" erläutert die erweiterten Schadensansprüche beim Rechtsstreit.


Den häufig vorgebrachten Einwand von ertappten Verletzern, dass doch konkret gar kein Schaden entstanden sei, lässt die Rechtsprechung nicht gelten. Denn wenn man ein fremdes Video von YouTube herunterlädt und dieses dann neu hochlädt oder auf einer anderen Webseite einstellt, ist das eine Rechtsverletzung, denn hier gilt noch immer das Urheberrecht.

Kommt es zum Rechtsstreit, stehen dem Geschädigten in der Regel erweiterte Ansprüche zu. Bei Urheberrechtsverletzungen lässt sich ein Schaden des Urhebers anhand dreier unterschiedlicher Methoden ermitteln oder schätzen.

Welche genau das sind, erklären wir im zweiten Teil des Rechtsratgebers zum Thema Bilderklau im Internet, den wir heute veröffentlicht haben.

(pmo) Rechtsratgeber: Erweiterte Ansprüche nach dem Bilderklau

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Rechtsratgeber Bildklau Teil 2 news web Fremde YouTube-Videos herunterladen und dann einfach auf dem eigenen Kanal oder einer anderen Homepage hochladen, bleibt nicht ohne Folgen. Der Geschädigte kann Schadensersatz verlangen. Die Details erklären wir im neuen Rechtsratgeber. Rechtsratgeber Bildklau 2 titel web Rechtsratgeber: Erweiterte Ansprüche nach dem Bilderklau.
 

 

Rechtsratgeber: Erweiterte Ansprüche nach dem Bilderklau