Ratgeber: Bilderklau im Internet - erweiterte Ansprüche
Den häufig vorgebrachten Einwand von ertappten Verletzern, dass doch konkret gar kein Schaden entstanden sei, lässt die Rechtsprechung nicht gelten. Denn wenn man ein fremdes Video von YouTube herunterlädt und dieses dann neu hochlädt oder auf einer anderen Webseite einstellt, ist das eine Rechtsverletzung, denn hier gilt noch immer das Urheberrecht.
Kommt es zum Rechtsstreit, stehen dem Geschädigten in der Regel erweiterte Ansprüche zu. Bei Urheberrechtsverletzungen lässt sich ein Schaden des Urhebers anhand dreier unterschiedlicher Methoden ermitteln oder schätzen.
Welche genau das sind, erklären wir im zweiten Teil des Rechtsratgebers zum Thema Bilderklau im Internet, den wir heute veröffentlicht haben.
(pmo) Rechtsratgeber: Erweiterte Ansprüche nach dem BilderklauNewsübersicht - CamcorderCamcorder-Vergleich


Rechtsratgeber: Erweiterte Ansprüche nach dem Bilderklau