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Ratgeber: fremde Videos einbinden und hochladen

| Intern
Im Internet geht nicht

Stellt man als Filmer ein Video auf YouTube gibt man durch Zustimmung der Nutzungsbedingungen im Rahmen des Videoportals seine Rechte am Gezeigten ab. Auf YouTube ist das Video frei zugänglich und darf auch von Dritten eingebettet werden, wenn man diesem zustimmt.

Anders gestaltet sich allerdings die rechtliche Situation, wenn man ein fremdes Video von YouTube herunterlädt und dieses dann neu hochlädt oder auf einer anderen Webseite einstellt. Hier gilt noch immer das Urheberrecht.

Was genau es beim Einbinden und Hochladen von fremden Videos zu beachten gilt, beantwortet der VIDEOAKTIV-Rechtsratgeber „Bilderklau im Internet“.

(pmo) Rechtsratgeber: Bilderklau im Internet

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rechtsrat bilderklau web Was gilt es zu beachten, will man ein fremdes Video auf dem eigenen YouTube-Kanal oder einem anderen Portal einstellen? Darf man das? VIDEOAKTIV hat die Antwort. Rechtsratgeber Bilderklau pt Rechtsratgeber: Bilderklau im Internet