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AVCHD-Lizenzproblematik: Antworten von Sony

| Hans | Zubehör
Darf man mit einem professionellen AVCHD-Camcorder einfach drehen - oder muss man dafür noch extra Lizenzgebühren an andere Firmen zahlen? Diese Frage treibt viele Leser um - VIDEOAKTIV hatte berichtet. ACHTUNG: Dieser Text wird ausschließlich im Topnews-Teaser auf der Startseite angezeigt. Daher am Besten einen Teil des untenstehenden Haupttextes kopieren und hier eingefügen. Nicht fett formatieren. Bitte so arbeiten, dass der graue Rahmen erhalten bleibt. Außerdem den letzten Satz unterbrechen und drei Punkte einfügen ...


Jetzt hat auch Produktmanager Sebastian Leske von Sony zusätzlich zu seinen Aussagen in unserem Video zum NX 5 zu unseren Fragen Stellung genommen. Hier sind seine Antworten: 1. In welchen Fällen müssen Nutzer von professionellen Sony-AVCHD-Camcordern (HXR-NX 5 E, HXR-MC 1 P) Lizenzen an andere Firmen zahlen, und ggf. an welche Firmen? Antwort: Für das Aufnehmen mit SONY-AVCHD-Camcordern, wie der HXR-NX5E oder HXR-MC1P müssen Kunden keine Lizenzgebühren zahlen. 2. Für welche Camcorder anderer Formate von Sony (HDV, XDCAM EX/HD, HDCAM …) müssen Nutzer ebenfalls zusätzliche Lizenzen zahlen? Oder gilt die Lizenzproblematik nur für AVCHD?? Antwort: Auch für das Aufnehmen mit Camcordern anderer Formate müssen Kunden keine Lizenzgebühren zahlen. 3. Wie genau läuft ggf. das Procedere der Lizenz-Zahlung für die Nutzer besagter Sony-Camcorder ab? (Hintergrund: Leser, die versucht haben, das in Erfahrung zu bringen, sind bisher ausnahmslos gescheitert. Manche würden, um Rechtssicherheit zu bekommen, sogar zahlen, wissen aber gar nicht wie.) Antwort: Wie oben erwähnt müssen für die Produktion mit SONY-Camcordern keine Lizenzgebühren bezahlt werden. Bezüglich des Procedere für evtl. Lizenzgebühren bei kommerziellen DVD-Produktionen wenden Sie sich bitte direkt an die MPEG LA in Kalifornien. 4. Von den Consumer-Kollegen, egal ob bei Sony oder Panasonic haben wir gehört, dass man sich hier auf die Position zurückzieht, dass man mit den Consumer-Camcordern ohnehin nicht professionell arbeiten darf und sich diese Lizenzfrage deshalb nicht stellt. Nun kennen wir natürlich allein im Kreis unserer freien Kameraleute/Filmemacher aus der Dokumentarfilm-Szene sehr viele, die genau das aber tun, ganz zu schweigen vom Event-Video-Bereich. Es wird sicher auch Anwender geben, die NX 5 und AX 2000 parallel nutzen wollen. Weshalb diese Aussagen dem Nutzer-Kreis natürlich auch nicht weiterhelfen – die Realität ist ja eine andere. Antwort: Analog zum Arbeiten mit professionellen Camcordern, müssen Kunden egal ob sie einen Consumer-Camcorder (z.B. HDR-AX2000) oder wie beschrieben eine HXR-NX5E nutzen, keine Lizenzgebühr für die Aufnahme mit diesen Camcordern bezahlen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Leske Product Manager Professional Solutions Europe (DACH) Sony Deutschland GmbH Soweit das Statement von Sony. Wir haben ähnliche Anfragen bei anderen Herstellern laufen und werden über die Ergebnisse natürlich weiter berichten. Die Antworten von Panasonic Broadcast finden Sie bereits hier, die von JVC hier. (he) Infos zum Hersteller: Sony(Broadcast&Professional) Nach Panasonic Broadcast setzt jetzt auch Sony im unterem Profibereich auf AVCHD als Camcorderformat - so beim Sony HXR-NX 5 E unter dem NXCAM-Logo. Hat das Lizenz-Folgen für den Nutzer? Sony sagt: nein.     Forumthemen VIDEOAKTIV-Foren | Neueste Beiträge | Jetzt anmelden

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