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Rechtsratgeber: Fünf Fragen an die GEMA

| Joachim Sauer | Intern
Wer für eine Band ein Musikvideo dreht, sollte über Rechte und GEMA („Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte") Bescheid wissen. Genauso, wer nur sein Video mit einem bekannten Lied vertonen will. Aber nicht jeder weiß Bescheid – oder ist sich unsicher, was man wann darf. Wir haben der GEMA konkrete Fragen unserer Leser gestellt. Um bestimmten Missverständnissen schon ...



Um bestimmten Missverständnissen schon im Vornherein vorzubeugen, hat VIDEOAKTIV seit Ausgabe 01/2009 die Rechtsratgeber-Serie gestartet. Im nun veröffentlichen Artikel legten wir der GEMA fünf typische Fälle vor, die bei jeder Filmproduktion auftreten können und wir bekamen  Antworten. Lesen Sie selbst, in welchem Fall Sie sich auf der sicheren Seite befinden und wann Sie rechtlich auf der falschen Spur stehen.

Einige Nachfragen der Redaktionen auf diesen Artikel aus der VIDEOAKTIV 4/2012 sind aber nach wie vor offen. Deshalb stellen wir den Artikel als ersten Teil einer Gema-Serie online. Denn wir haben auf etliche Nachfragen die Zusage erhalten, dass unsere Fragen geklärt werden und wir eine offizielle Stellungnahme erhalten. Wir harren also der Dinge und werden zeitnah berichten.

Den ersten Teil der Gema-Serie in Interview-Form gibt es hier.

Viel Spaß beim Lesen

Ihr VIDEOAKTIV-Team

(jos/pmo) Link zum Artikel: Fragen an die GEMA facebook twitter
gema_news Wann ist die Verwendung eines Musikstücks rechtens und in welcher Form? VIDEOAKTIV hat die GEMA direkt befragt. Ein neuer VIDEOAKTIV Praxis- und Technik-Artikel bringt Licht ins Dunkel.
 

 

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