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Ansprüche bei Urheberrechtsverletzung: Rechtsratgeber-Serie

| Joachim Sauer | Intern
Amateure wie Profis müssen bei Videoaufnahmen über rechtliche Fragen Bescheid wissen, wollen sie nicht Gefahr laufen, in eine juristische Falle zu tappen. VIDEOAKTIV setzt mit dem Praxis+Technik Artikel „Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen" die Rechtsratgeber-Serie fort. Selbst wenn ...


 

Selbst wenn man einen Unterlassungsanspruch erhält und damit noch nicht einmal vor Gericht steht, erwarten den Beklagten erhebliche Kosten. Schlimmer noch wird es bei der Rechtsverletzung einzelner Pop-Songs die die Charts anführen. Hier zögern Gerichte nicht lange und gehen oftmals von einem Streitwert von 10.000 Euro aus.

Mit diesem Rechtsratgeber bietet Ihnen VIDEOAKTIV kostenlose Informationen zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen und zeigt, dass man so etwas nicht auf die leichte Schulter nehmen darf. Den Rechtsratgeber können Sie unter folgendem Link finden.

(cmö) Link zum Rechtsratgeber: Ansprüche bei Urheberrechtsverletzung facebook twitter
verboten_na_und_01 Schön gecovert: Was bei einer Vorführung über die GEMA noch relativ leicht zu organisieren ist, gilt nicht für die entsprechende Aufnahme des „neuen" Gesamtwerks. Auf einen Rechtsstreit sollte man es nicht ankommen lassen, denn der wird ganz schön teuer.

 

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