Azden-Funkmikro: Vorsicht bei der Frequenznutzung
Denn das Azden-Set sendet – anders als die anderen Funk-Sets, die wir kennen – im VHF-Band, und zwar wahlweise auf den Frequenzen 173,99 MHz oder 174,70 MHz. Die erste Frequenz ist allerdings eigentlich für Hörhilfen reserviert, nur die zweite für Funkmikros.
Wir haben deshalb bei der zuständigen Bundesnetzagentur angefragt, ob der Filmer die 173,99 MHz überhaupt nutzen darf, ob generell Kosten dafür anfallen und ob die Nutzung zeitlich begrenzt ist - denn manche der derzeit am Markt befindlichen Funk-Lösungen dürfen nur bis Ende 2015 eingesetzt werden.
Hier sind die Antworten der Netzagentur:
„Im VHF-Band kann der Frequenzbereich 174-230 MHz durch Funkmikrofone auf Basis von Einzelzuteilungen genutzt werden. Während die Frequenz 173,99 MHz somit nicht genutzt werden kann, steht die Frequenz 174,7 MHz prinzipiell für Funkmikrofone zur Verfügung.
Funkmikrofone nutzen den Frequenzbereich 174-230 MHz auf sekundärer Basis; Primärnutzer des Bandes ist das Digitalradio DAB+. Frequenznutzungen durch mehrere Funkmikrofone an einem Ort müssen ggf. selbst vor Ort koordiniert werden. Der Frequenzbereich steht nach derzeitigem Kenntnisstand auch über das Jahr 2015 hinaus für Funkmikrofone zur Verfügung."
Weitere Informationen zu Funkmikrofonen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter "Drahtlose Mikrofone". Nähere Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Frequenzbereichs 174-230 MHzgibt es im Abschnitt B9.2.2 der "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL)", die ebenfalls auf der o.g. Webseite verlinkt sind.


Für die Zuteilung von Frequenzen werden einmalig Gebühren nach der Frequenzgebührenverordnung (FGebV) und jährliche Beiträge nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) erhoben. Nähere Informationen hierzu gibt es ebenfalls auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Wir haben nochmals speziell zur Höhe der Gebühren in diesem konkreten Fall nachgefragt und Folgendes zu hören bekommen:
Für die Bearbeitung der Frequenzzuteilung muss man einmalig mit einer Gebühr von rund 130 Euro rechnen, pro Jahr fällt dann zusätzlich noch eine Nutzungsgebühr von 10 Euro an. Wer das Mikro also beispielsweise 5 Jahre nutzt, muss hier nochmals Kosten ungefähr den Kaufpreises für die Frequenznutzung einplanen.
Achtung: Wer die erste Frequenz (173,99 MHz) nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit!
Die zweite Frequenz (174,70 MHz) darf dagegen nach obiger Anmeldung verwendet werden und ist auch zeitlich nicht auf 2015 beschränkt.
Schade, dass das alles nicht schon explizit in der übrigens erfreulicherweise in Deutsch mitgelieferten Bedienungsanleitung des Azden-Funksets steht.
(he)
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