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Filmpraxis: Regeln für Mini-Drohnen unter 250 Gramm

DJI liefert mit der Mini-Serie gleich drei Modelle, die unter 250 Gramm wiegen und man sie somit ganz legal ohne Kenntnisnachweis fliegen darf. Dennoch muss der Pilot vor dem Abheben einige gesetzliche Regeln befolgen.


VA praxis logo 50px PRAXIS - RATGEBER:Regeln für Mini-Drohnen unter 250 Gramm

So viel dürften die meisten inzwischen wissen: Für Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm benötigt man keinen EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis) noch den sogenannten Kompetenznachweis, den man auch oft als den kleinen EU-Drohnenführerschein bezeichnet. Da solche Leichtdrohnen in die Kategorie „Open“ fallen, ist der Betrieb auch dann erlaubt, wenn er in der unmittelbaren Nähe von unbeteiligten Menschen stattfindet. Auch der Flug in Städten beziehungsweisen Wohngebieten ist möglich. Allerdings: Beides gehört nicht zum guten Ton und nach wie vor verboten ist das Überfliegen fremder Grundstücke. Zudem gelten weiterhin die Flugverbotszonen, so dass man weder in unmittelbarer Nähe von Flughäfen noch über Autobahnen und Bundesstraßen fliegen darf.

Die DJI Mini 3 kam bereits vor einigen Tagen bei uns an, sodass wir sie unter verschiedenen Lichtbedingungen fliegen lassen konnten und hier aussagekräftige Bilder, selbst bei Nacht liefern. Den großen Testbericht kann man hier im Rahmen eines VIDEOAKTIV-Magazin-Abonnements lesen.

DJI Mini3 1050618

Nur weil die kleinen Drohnen Führerschein-frei abheben dürfen, ist nicht alles damit erlaubt. Das Fluggerät muss versichert sein und die Registrierung als Pilot muss man an der Drohne anbringen. Wir haben die Mini 3 und die Mini 3 Pro bereits getestet.

Gerade weil eben auch mit diesen leichten Drohnen nicht alles erlaubt ist, bleibt es dabei, dass man eine Haftpflicht-Versicherung abschließen und an der Drohne eine UAS-Betreiber-ID (e-ID) anbringen muss. Zudem ist eine Registrierung als Pilot beim Luftfahrtbundesamt nötig, wobei diese allein die persönlichen Daten und eine Hinterlegung der Drohnenversicherung sowie des Personalausweises umfasst. Eine Registrierung der Drohne an sich ist nicht nötig, so dass man auch mehrere Flugdohnen mit einer Pilotenregistrierung betreiben kann.


HAFTPFLICHT IST PFLICHTBei der Haftpflichtversicherung unterscheiden die Versicherer in der Regel zwischen professioneller und privater Nutzung. So sind zum Beispiel online bereits private Drohnenhaftpflichtversicherungen ab 39 Euro im Jahr zu bekommen, wobei dies einen weltweiten Schutz für bis zu drei Flugmodelle bis maximal 5 Kilogramm Startgewicht einschließt. Gewerbliche Anwender zahlen dagegen 150 Euro im Jahr für Fluggeräte, die bis zu 25 Kilogramm wiegen dürfen. Hier ist dann nur eine Drohne versichert. Allerdings: Die Versicherer kennen weder den Typus noch die Seriennummer der versicherten Drohne. Entsprechend kann man sehr wohl mehrere Drohnen haben, darf aber definitiv immer nur eine davon steigen lassen. Das ist wohl auch nicht ganz im Sinne der Versicherer – aber wir wurden bei unserer Recherche von Maklern gleich mehrfach auf diese „Deutungsvariante“ hingewiesen.

Ratgeber Drohnenregeln 1

Auch die kleinen Drohnen haben inzwischen Sensoren spendiert bekommen – zumindest DJIs 3er-Modelle können so Hindernisse umfliegen. Die Mini SE hat DJI aus dem Programm genommen und damit die Mini 2 zum Einsteigermodell degradiert.

 

FAZIT

Joachim Sauer VIDEOAKTIV AutorDie kleinste Klasse ist nicht nur, aber besonders, für Einsteiger reizvoll, da man weniger Regeln beachten und weniger Auflagen befolgen muss. Dennoch darf man eben nicht dem Irrtum unterliegen, dass die Kleinen einfach so in die Lüfte abheben dürfen. Zumindest als Pilot muss man sich dennoch registrieren und dazu ist eben eine Haftpflichtversicherung notwendig. Den Impuls als Profi einfach die billigere, private Versicherung abzuschließen, sollte man dabei besser unterdrücken, denn wenn im Schadensfall herauskommt, dass man professionell unterwegs war, erlischt die Versicherung und man bleibt auf dem Schaden sitzen. Angesichts des Schadenrisikos, das mit Drohnen durchaus sehr hoch sein kann, ist das aus unserer Sicht zu hoch gepokert. Zudem gilt es natürlich nach wie vor die Regeln des guten Anstands zu befolgen: Wer meint mit der Drohne auch mal ungefragt über das Grundstück des Nachbarn fliegen zu können, braucht sich nicht wundern, dass die Vorbehalte gegenüber den fliegenden Kameras immer größer werden. Wer "abhebt", sollte genau wissen wo er das tut und im Zweifelsfall einfach mal mit den Leuten reden.

 

Autoren: Joachim Sauer / Bilder: Joachim Sauer, Jonas Schupp MEDIENBUREAU

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