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Bundesnetzagentur: Allgemeinzuteilung fĂŒr Funkmikrofone

Die Bundesnetzagentur hat eine administrative und finanzielle Erleichterung fĂŒr Nutzer drahtloser Produktionsmittel wie Funkmikrofone angekĂŒndigt.

Im fĂŒr professionelle Produktionen verwendeten UHF-Band (470 – 608 MHz, 614 – 694 MHz) werden Frequenzen jetzt allgemein zugeteilt. Damit entfĂ€llt die bisher geltende Einzelzuteilung, die fĂŒr die Nutzerinnen und Nutzer mit einer Antragstellung verbunden und zudem gebĂŒhrenpflichtig war.

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FĂŒr die professionellen Funkmikrofone entfĂ€llt kĂŒnftig die nötige Einzelzuteilung fĂŒr die genutzten Frequenzen.

FĂŒr diese Neuregelung haben sich viele Firmen, allen voran Sennheiser sowie Anwendergruppen wie „SOS – Save Our Spectrum“ seit knapp zwei Jahren stark gemacht. Die anlagenbezogene GebĂŒhr fĂŒr eine Mikrofonanlage fĂ€llt nun ersatzlos weg. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten fĂŒr die Branche ein wichtiges Signal, meint Sennheiser dazu in einer Stellungnahme.

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Die derzeit bei Filmern immer hĂ€ufiger eingesetzten Funklösungen arbeiten bereits lĂ€nger ohne eine Einzelzuteilung zu benötigen: Entweder in anderen FrequenzbĂ€ndern oder ĂŒber Bluetooth.

Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Deshalb geht die Branche davon aus, dass das gesamte Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz mindestens bis dahin, wie bisher, gemeinsam mit dem Rundfunk genutzt werden kann.

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Wir hatten das RĂžde Wireless Go - Mini-Funkmikro-System bereits im Test.

Die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass sie „keine GewĂ€hr fĂŒr eine MindestqualitĂ€t oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs gewĂ€hrt. Es besteht kein Schutz vor BeeintrĂ€chtigungen durch andere bestimmungsgemĂ€ĂŸe Frequenznutzungen. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige BeeintrĂ€chti-gungen nicht auszuschließen und hinzunehmen."