Bundesnetzagentur: Allgemeinzuteilung fĂŒr Funkmikrofone
Im fĂŒr professionelle Produktionen verwendeten UHF-Band (470 â 608 MHz, 614 â 694 MHz) werden Frequenzen jetzt allgemein zugeteilt. Damit entfĂ€llt die bisher geltende Einzelzuteilung, die fĂŒr die Nutzerinnen und Nutzer mit einer Antragstellung verbunden und zudem gebĂŒhrenpflichtig war.
FĂŒr diese Neuregelung haben sich viele Firmen, allen voran Sennheiser sowie Anwendergruppen wie âSOS â Save Our Spectrumâ seit knapp zwei Jahren stark gemacht. Die anlagenbezogene GebĂŒhr fĂŒr eine Mikrofonanlage fĂ€llt nun ersatzlos weg. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten fĂŒr die Branche ein wichtiges Signal, meint Sennheiser dazu in einer Stellungnahme.
Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Deshalb geht die Branche davon aus, dass das gesamte Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz mindestens bis dahin, wie bisher, gemeinsam mit dem Rundfunk genutzt werden kann.
Die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass sie âkeine GewĂ€hr fĂŒr eine MindestqualitĂ€t oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs gewĂ€hrt. Es besteht kein Schutz vor BeeintrĂ€chtigungen durch andere bestimmungsgemĂ€Ăe Frequenznutzungen. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige BeeintrĂ€chti-gungen nicht auszuschlieĂen und hinzunehmen."
Im Test: RĂžde Wireless Go - Mini-Funkmikro-System
Link zum Hersteller: Bundesnetzagentur - Amtsblatt