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Finanzierung in der Medienbranche: Schufa, Creditreform und Fallstricke - Kündigung, Restwert und Fazit

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FALLSTRICK 2: KÜNDIGUNG
Zweite Falle beim Leasing ist die Kündigung. Eigentlich sollte man meinen, dass der Leasingvertrag automatisch auslaufen sollte, nachdem der festgelegte Finanzierungszeitraum beendet sei. Dem ist aber in vielen Fällen nicht so: Bis zu 40% aller Leasingverträge laufen in die ungewollte Vertragsverlängerung und wer den Vertrag nicht rechtzeitigt gekündigt hat, zahlt doppelt. Man kennt das vielleicht vom Handyvertrag, der auch selbstständig vom Kunden gekündigt werden muss. TecumFinance legt deshalb mit ihren Partnerbanken fest, dass deren Verträge nicht vom Kunden gekündigt werden müssen, sondern ein definiertes Ende haben.


Leasing hat einen schlechten Ruf, kann aber für Firmen und Freiberufler eine Alternative mit echten Vorteilen zum Equipmentkauf sein. Auch im ersten Teil der Serie sprachen wir mit Jörg Pieper von TecumFinance über dieses Thema.

FALLSTRICK 3: RESTWERT
Was aber, wenn der Vertrag ausgelaufen und das Equipment abbezahlt ist? Meist übernehmen Medienschaffende die neue Kamera fest in ihr Equipment, sei es zum regelmäßigen Gebrauch oder als Backup-Lösung. Theoretisch könnte man meinen, dass man lediglich den ausstehenden Restwert zahlen müsste und die Kamera dann sein Eigen nennen darf. Das geht jedoch nur, wenn dieser Restwert auch im Vertrag festgelegt ist – was er in vielen Fällen nicht ist. In diesen Fällen spricht man von „Vollamortisation“, was im Endeffekt bedeutet, dass sich die Kosten für die Bank am Vertragsende völlig amortisiert haben und diese den Restwert am Ende ohne Risiko selbst bestimmen und im schlimmsten Fall noch einen ordentlichen Aufschlag verlangen kann - falls der Kunde diesen nicht bezahlen will, geht das Equipment halt zurück. TecumFinance arbeitet deshalb mit Teilamortisierungs-Verträgen, bei denen die Kosten der Bank am Ende des Vertrags nur zum Teil amortisiert sind und der definierte Restwert dann sowohl für die Bank als auch für den Kunden Klarheit schafft. So können sich Kunden sicher sein, dass sie das finanzierte Equipment nach Vertragsende immer zum vertraglich zugesicherten Restwert angeboten bekommen.

Panasonic S1II Medienbureauc 0080

Eine Kamera wie die jüngst vorgestelllte Panasonic S1II ist auch nach abgeschlossener Finanzierung noch technisch auf einem guten Stand, weshalb Medienschaffende das Equipment nach der Finanzierung stets in das eigene Inventar übernehmen.

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MEINUNG

Jonas Schupp VIDEOAKTIV AutorMan merkt: hinter vermeintlich einfachen und logischen Verträgen verstecken sich einige Fallstricke, die man als Unerfahrener nicht auf dem Schirm hat. Wer sich seine neue Ausrüstung finanzieren will, sollte diese Fallen kennen oder gleich auf einen erfahrenen Dienstleister setzen. Damit die Finanzierung klappt, ist natürlich auch eine gute Bonität Voraussetzung. Hier hilft es, alle Daten bei Schufa (Privatpersonen) und Creditreform (Gewerbetreibende und Freiberufler) aktuell zu halten oder sich im gewerblichen Fall gleich an einen Dienstleister wie TecumFinance zu wenden. Dass eine Finanzierung eine gute Alternative zum einfachen Kauf sein kann, zeigen wir in dieser dreiteiligen Serie.

Weitere Teile dieser Serie:
- Leasing und Mietkauf
- Schufa, Creditreform und Fallstricke

- Vertragsverhältnisse beim Leasing (folgt)

Eine Liste mit Plattformen für Gebrauchtgeräte haben wir hier veröffentlicht.

Autor: Jonas Schupp / Bilder: Joachim Sauer, Jonas Schupp MEDIENBUREAU

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