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Ratgeber: Gepäck für Filmer - Bordgepäckregeln

Wohin mit all dem Plunder? Wer zum Dreh loszieht, kämpft mit wechselnden Bedürfnissen und Anforderungen – je nach Fortbewegungsmittel. Wir nehmen uns der Transportlogistik in der Praxis an und behandeln im dritten und letzten Teil die Bordgepäckregeln für Flugzeug, Bus und Bahn. Bei allen greifen bestimmte Regeln für´s Gepäck.
 

Bordgepäckregeln

Egal ob Flug-, Bus- oder Bahnreise: Für alle gibt's Regeln für das Gepäck.

Beim Bordgepäck haben sich die Fluggesellschaften auf eine nahezu einheitliche Regel verständigt: Zulässig ist ein Gepäckstück mit einer Summe der Außenmaße von 115 Zentimetern, etwas konkreter werden die Abmessungen meist mit 56 mal 45 mal 25 Zentimetern angegeben. Dazu kommt eine Gewichtsgrenze, die zwischen sechs und zwölf Kilogramm variiert.

Hier kann es je nach Tarif Abweichungen geben. British Airways erlaubt zum Beispiel sogar 23 Kilogramm in der Economy-Klasse – man sollte sich aber auf jeden Fall bei der Airline erkundigen. Der Vorteil von Bordgepäck: Wer den Check-in schon zuhause gemacht hat, wird in der Regel nicht mehr kontrolliert. Lediglich beim Boarding schaut das Bodenpersonal auf die Außenmaße – deshalb sind oben draufgepackte Stative eher problematisch. Es kommt nicht selten vor, dass man das Gepäck noch mal in das bereitstehende Gitter schieben muss, um zu zeigen, dass es den Bedingungen entspricht. Nimmt man das Stativ runter, hat man ein zweites Gepäckstück, was meist nicht zulässig ist.

Eine Waage hingegen habe ich auf den vielen Flugreisen noch nie entdeckt. Mein Bordgepäck sprengt die Gewichtsgrenze meist erheblich, doch solange die Außenmaße passen, hat das noch niemanden interessiert. Aber die Fluggesellschaften stehen in einem enormen Preiskampf. Das Bordgepäck benötigt beim Aus- und Einsteigen mehr Zeit – und die wiederum kostet die Airline Geld. Damit die Aus- und Einsteigezeiten kürzer werden können, sondiert man, ob die Fluggäste nicht künftig einfach noch weniger zugestanden bekommen. Durchsetzbar wäre das nur, wenn viele Fluggesellschaften mitmachen. Der Anreiz dürfte nicht gering sein, denn zusätzliche Gepäckstücke kann man dann gegen Aufpreis befördern.

Wer meint, das sei nur ein Problem der Flugreisenden, irrt: Auch die immer häufiger genutzten Fernbusse ziehen beim Thema Gepäckstücke die Zügel an: Ins Fahrgastabteil darf man nur eine Handtasche mitnehmen – der Koffer muss ins Gepäckfach, und wer noch ein weiteres Gepäckstück dabei hat, bezahlt einen Aufpreis. Und wie beim Flieger gilt hier: Die Buchung muss vorab erfolgen, sonst riskiert man, dass man das Zusatzgepäck nicht mitnehmen darf.

Immerhin: Eine Gewichtsgrenze kennen die Fernbuslinien genauso wenig wie die Deutsche Bahn, der zudem auch noch die Anzahl der Gepäckstücke egal ist.

Bordregeln web
Gerade die weiten Wege bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel lassen einen Rollkoffer sinnvoll erscheinen. Das aufgesetzte Stativ ist im Flugzeug allerdings ein Problem.

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