DJI DJI Mavic 3-Serie: erfüllt das C1 EU-Baumusterprüfzertifikat
Das C1-Zertifikat für die Mavic 3-Serie erfordert ein Update auf eine C1-konforme Firmware und bringt eine Reihe von Erleichterungen beim Abheben mit sich. Denn die neue offenen Kategorie A1 kommt ohne die komplexe und kostspielige A2-Prüfung für die "Remote Piloting License" aus. Beim Abflug-Gewicht über 500 Gramm ist lediglich ein Grundschein „Proof of Competence“ notwendig, den man online erlangen kann – aber es ist keine Flugprüfung. Mit dem neuen C1 EU-Baumusterprüfzertifikat darf man nun zudem in Umgebungen zu fliegen, die bisher, zumindest ohne aufwändiges Genehmigungsverfahren, verwehrt waren.
Weiterhin nicht erlaubt ist das überfliegen von größeren Personenansammlungen. Nicht in die Dreharbeiten involvierte Einzelpersonen sollen soweit möglich vermieden werden. Das klingt vergleichsweise locker, wenn man weiß, dass ohne das C1 EU-Baumusterprüfzertifikat ab 2024 das Überfliegen von Einzelpersonen strikt untersagt ist. Man muss künftig 50 Meter Abstand zu Personen einhalten und soll mindestens 150 Meter Höhe einhalten.
Die Mavic 3-Serie erfüllt mit dem Firmware-Update zudem den neuen Geräuschgrenzwert der Europäischen Drohnenverordnung von 83db Lautstärke. Im Modus ActiveTrack Intelligent Flight hat DJI den Abstand zur verfolgten Person beziehungsweise Objekt auf 50 m begrenzt. Über 50 m hinaus wird ActiveTrack deaktiviert. Zudem werden die Hilfs-LEDs während des Einsatzes automatisch ein- oder ausgeschaltet, je nach der tatsächlichen Umgebung und die LEDs an den vorderen Armen der Drohne blinken standardmäßig für die Dauer des Einschaltens der Drohne.
Das C1-Zertifikat wurde vom TÜV Rheinland ausgestellt und aktiviert sich nach dem kostenfreien Firmware-Update automatisch, sobald die DJI Mavic 3-Serie sich im europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) befindet.
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