Mit Bildbearbeitungs- oder Schnittprogrammen lassen sich Personen prima neu gestalten und verfremden. Dabei muss der Filmer allerdings das Persönlichkeitsrecht beachten.
Ratgeber: Alles, was Recht ist
Es ist schon toll, was am Rechner heute möglich ist. Sogar lebendige Personen lassen sich nachträglich noch bearbeiten und mit Effekten versehen. Doch ganz gleich, ob das besser aussieht oder eine bestimmte Wirkung erzielen soll: Das Persönlichkeitsrecht kann davon betroffen sein, wenn die Person noch zu erkennen, eine Identifizierung also noch möglich ist. So hat etwa das OLG Hamburg die technisch verfremdete Darstellung von Oliver Kahn in einem PC-Spiel als „Bildnis" des bekannten Torwarts eingestuft.